Mit Überarbeitung der DIN 4034-1:2019-04 Anhang C sind zweiläufige Steiggänge (Steigeisen) nur noch bei Schächten ≤ DN 1200 und Notausstiege zulässig. Somit sind Schächte mit zweiläufigen Steiggängen und einem Durchmesser von DN 1.500 oder DN 2.000 ab sofort nicht mehr DIN konform.
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